
Seit 2005 dürfen internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten 90 volle oder 180 halbe Tage (4 Stunden täglich) ohne Arbeitserlaubnis im Kalenderjahr arbeiten, allerdings nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien dürfen ausländische Studierende bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Sie können auch an der Hochschule bis zu max. 80 Stunden pro Monat beschäftigt werden, wenn die Arbeit im Zusammenhang mit ihrem Studium steht.
Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten dürfen unbegrenzt ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studierende. Sondervereinbarungen gibt es mit der Schweiz und den EFTA-Staaten.
Selbstverständlich dürfen ausländische Studierende als Praktikanten arbeiten. In diesem Fall erhalten sie eine besondere Arbeitserlaubnis. Das Praktikum muss ein integrierter Bestandteil ihres Studiums sein. Wenn das Praktikum freiwillig gemacht wird, fällt es unter die oben genannte 180 halbe Tage Regelung.
Ausländische Studierende können nach ihrem Studienabschluss bis zu einem Jahr mit ihrem Studierendenstatus arbeiten.
Jobangebote gibt es an den schwarzen Brettern der Hochschule, bei den Job Centern oder in der Lokalzeitung.
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