
Wer in Deutschland studieren möchte, braucht zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein gültiges Visum. Studierende aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Staaten, mit denen es ein gesondertes Abkommen gibt, brauchen kein Visum. Für weitere Informationen klicken Sie hier (Staatenliste zur Visumpflicht).
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Visum unterschieden:
1. Das Schengen-Visum gilt für einen kurzen Aufenthalt von bis zu drei Monaten innerhalb eines halben Jahres. Das bedeutet, dass Sie das Schengen Visum nicht benutzen können, wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland studieren wollen.
2. Ein Nationales Visum wird für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten ausgestellt.
Das Visum muss rechtzeitig vor der Einreise nach Deutschland bei der Deutschen Botschaft oder den Generalkonsulaten beantragt und ausgestellt werden. Um ein Visum zu bekommen, muss man einen gültigen Reisepass und einen Finanzierungsnachweis für die Zeit des Studiums in Deutschland vorweisen. Zusätzlich muss man entweder eine Zulassung zum Studium (Studierendenvisum) oder eine Bestätigung über den Status als Bewerber (Studienbewerbervisum) vorweisen. Die Bewilligung des Visums kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Planen Sie daher genügend Zeit ein und vergewissern Sie sich, dass Sie alle nötigen Informationen haben.
Ein Studierendenvisum erhält man, wenn man bereits eine Zulassung einer deutschen Hochschule hat. Mit dem Studienbewerbervisum kann man einreisen, bevor die Hochschule die Zulassung erteilt. Dieses Visum eignet sich auch für Bewerber, die vor Studienantritt ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten. Das Studienbewerbervisum ist nur für 3 Monate gültig, aber es kann in ein Studierendenvisum umgewandelt werden, wenn man innerhalb dieser Zeit die Zulassung zum Studium erhält. Ein Sprachkursvisum ist nur für die Dauer eines Sprachkurses gültig und kann nicht in ein Studentenvisum umgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie: Um ein Studium aufzunehmen, kann man nicht mit einem Touristenvisum einreisen. Ein Touristenvisum kann nicht in ein „Studentenvisum“ umgeändert werden.
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