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Master-Studiengänge

Auf dieser Seite finden Sie Informationen für internationale Studierende, die sich für ein Masterstudiengang interessieren. Die meisten Masterstudiengänge sind konsekutiv, d.h. sie sind für Studierende konzipiert, die direkt nach einem Bachelorabschluss weiterstudieren wollen. Es werden aber auch nicht-konsekutive Masterstudiengänge angeboten.

Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen zum Studium in Deutschland,  über die sprachlichen Voraussetzungen und über das Bewerbungsverfahren. Weitere Informationen zu Themen wie Visum, Aufenthaltserlaubnis, Krankenversicherung, Studiengebühren finden Sie in unserer A-Z-Liste.

 

Zulassungskriterien

Die Zulassungskriterien für einen Masterstudiengang unterscheiden sich von denen der Bachelorstudiengänge. Internationale Bewerber müssen mindestens einen ersten Hochschulabschluss nachweisen (d.h. einen Bachelorabschluss nach einem drei- oder vierjährigem Studium) in einem entsprechenden akademischen Studiengang.  

Bewerber aus China, der Mongolei und Vietnam mit einem Bachelorabschluss aus ihren Heimatländern müssen sich zuerst an die APS (Akademische Prüfstelle) in der Deutschen Botschaft wenden. 

Einige Hochschulen werten die Bewerbungen für die Masterstudiengänge selbst aus, andere verlangen eine Bescheinigung des Ausländerstudienkollegs ASK in Konstanz. Weitere Informationen unter:

Ausländerstudienkolleg der Hochschule Konstanz 
Brauneggerstr. 55 
D-78462 Konstanz 
Tel. ++49-7531/206-360 or -361 or -362

Bewerbungsschluss beim ASK:

  • 1. November für Beginn des Studiums zum nächsten Sommersemester
  • 1. Mai für Beginn des Studiums zum nächsten Wintersemester

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie auf den Homepages unserer Hochschulen.

Nachweis der Deutschkenntnisse

Da die Vorlesungen an unseren Hochschulen hauptsächlich auf Deutsch gehalten werden, müssen Studierende, die hier studieren möchten und einen Abschluss anstreben, Deutschkenntnisse nachweisen. Anerkannte Prüfungen sind ENTWEDER

  • DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) ODER
  • TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache)

Die Mindestanforderungen für den TestDaF sind 14 Punkte bzw. Level 2 bei der DSH.

Bitte beachten Sie: unsere Hochschulen bieten keine Vorbereitungskurse zu diesen Sprachprüfungen an. Die Prüfungen können auch nicht an unseren Hochschulen abgelegt werden 

Für Masterstudiengänge, die in englischer Sprache angeboten werden, wird ein entsprechender Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache verlangt. Schauen Sie sich dazu bitte die Informationen auf den entsprechenden Homepages der Hochschulen an.

Bewerbung für ein Masterstudium

Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang an unseren Hochschulen bewerben wollen, füllen Sie bitte den Antrag auf Zulassung aus, der auf den Homepages der jeweiligen Hochschulen zum Download zur Verfügung steht.

Ihre vollständige Bewerbung muss an der Hochschule zu den unten genannten Fristen eingehen. Sollte die Bewerbungsfrist auf einen Sonntag oder öffentlichen Feiertag fallen, muss die Bewerbung bis zum Ende des folgenden Werktags eingegangen sein. Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist eintreffen oder unvollständig sind können nicht berücksichtigt werden.

Generell müssen Bewerbungen für das Wintersemester am 15. Juli und für das Sommersemester am 15. Januar spätestens eingegangen sein.

Bitte beachten Sie jedoch die Angaben auf den betreffenden Homepages der Hochschulen, da besonders die Bewerbungsfristen für einzelne Masterstudiengänge variieren.

Weitere Informationen zum Angebot an Masterstudiengängen, Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte den folgenden Links der Hochschulen:

Links zum Studium in Deutschland

Links für Sprachkurse Deutsch