
Das Austauschprogramm ERASMUS wurde im Rahmen des LLP-Programms (Lebenslanges Lernen) von der EU-Kommission ins Leben gerufen. ERASMUS steht für "European Action Scheme for the Mobility of University Students" und fördert seit über 20 Jahren die Mobilität von Studierenden und Lehrenden.
Seit 1987 haben mehr als 1,5 Millionen Studenten von der ERASMUS-Förderung profitiert.
Vorraussetzungen
Austausch- und ERASMUS-Studenten müssen normalerweise keine speziellen Zulassungsbedingungen erfüllen, wenn sie hier studieren wollen. Ausschlaggebend ist ein Empfehlungsschreiben der eigenen Hochschule.
Bewerbung
Die offizielle Bewerbungsfrist gilt nicht für Austausch- und ERASMUS- Studierende. Diese Studenten werden von ihrer Heimathochschule über das Bewerbungsverfahren informiert. Normalerweise werden die Bewerbungs- und Einschreibungsunterlagen erst nach Ankunft der Studenten in Deutschland vollständig ausgefüllt.
Dennoch sollten Sie sich rechtzeitig bewerben und sich mit Ihrem Ansprechpartner in Deutschland in Verbindung setzen, auch um die Frist für die Bewerbung um einen Platz im Studentenwohnheim einzuhalten. Ihr Ansprechpartner an der Hochschule wird sie über weitere Termine, Fristen und Ankunftszeiten informieren.
Austausch- und ERASMUS-Studenten sollten folgende Unterlagen mitbringen:
Vorlesungen
Vor Ihrer Ankunft in Deutschland sollten Sie mit einem Dozenten Ihrer Heimathochschule besprechen , wie viele Kurse Sie besuchen müssen, um die Anforderungen des Learning Agreements zu erfüllen und die geforderte Anzahl an ECTS-Credits zu erreichen. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland unterstützen Sie die Mitarbeiter Ihres Studiengangs bei der Abstimmung des Studenplans.
Je nach Kurs erhalten Sie in Deutschland Noten oder Credit Points durch ein Referat, eine Hausarbeit oder eine Klausur.
Weitere Informationen für Austausch- und ERASMUS-Studenten finden Sie in unseren Informationen von A-Z auf dieser Seite und auf den Webseiten unserer Hochschulen.