
Nicht-EU-Bürger brauchen in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie keine Touristen sind.
Nach der Registrierung bei der Stadt müssen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern sich zusätzlich beim Ausländeramt der Stadt, in der sie studieren, melden und einen "Antrag zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung" ausfüllen.
Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente mitbringen: