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Aufenthaltsgenehmigung

Nicht-EU-Bürger brauchen in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie keine Touristen sind.

Nach der Registrierung bei der Stadt müssen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern sich zusätzlich beim Ausländeramt der Stadt, in der sie studieren, melden und einen "Antrag zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung" ausfüllen.

Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • einen gültigen Reisepass (mit Einreisevisum falls nötig) oder Ihren Ausweis, der für den gesamten Aufenthalt in Deutschland gültig sein muss
  • ein Passfoto
  • einen Nachweis über eine gültige Krankenversicherung
  • einen Finanzierungsnachweis, der bescheinigt, dass Sie Ihren Studienaufenthalt finanzieren können
  • eine Immatrikulationsbescheinigung oder eine Zulassungsbescheinigung Ihrer Hochschule
  • wenn Sie ein Stipendium erhalten, sollten Sie einen entsprechenden Nachweis mitbringen