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Bachelor-Studiengänge

Auf dieser Seite finden ausländische Studierende Informationen zu den Bachelorstudiengängen unserer Hochschulen. Bewerber, die nicht aus Deutschland kommen und / oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, bevor sie zum Studium zugelassen werden können.

Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen zum Studium in Deutschland,  über die sprachlichen Voraussetzungen und über das Bewerbungsverfahren. Weitere Informationen zu Themen wie Visum, Aufenthaltserlaubnis, Krankenversicherung, Studiengebühren finden Sie in unserer A-Z-Liste.

 

Zulassungskriterien der Hochschulen

1. Deutsche mit einem Hochschulreifezeugnis aus dem Ausland benötigen für die Bewerbung an der deutschen Hochschule eine Bescheinigung über die Umrechnung ihrer ausländischen Bildungsnachweise (Schulabschlusszeugnis und/oder Studiennachweise) in das deutsche Notensystem.

  • Bewerber, die in Baden-Württemberg wohnen: Regierungspräsidium Stuttgart, Breitscheidstraße 42, 70176 Stuttgart, Tel. +49 (0)711/66700; E-Mail: abteilung7@rps.bwl.de
  • Bewerber, die nicht in Baden-Württemberg leben, sollten das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem sie wohnen, kontaktieren.
  • Bewerber, die außerhalb Deutschlands leben, wenden sich an:
    Bezirksregierung Düsseldorf, Fischerstraße 10, 40477 Düsseldorf, Tel. +49 (0)211/475-5660

2. Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit , die kein deutsches Hochschulreifezeugnis haben, müssen vor ihrer Bewerbung nachweisen, dass ihr Abschluss äquivalent zur deutschen Hochschulzulassung ist. Um Ihre Qualifikationen bestätigen zu lassen, wenden Sie sich bitte an das Ausländerstudienkolleg (ASK) in Konstanz. Das ASK prüft Ihren ausländischen Schulabschluss und entscheidet, ob Ihre Qualifikation für ein Studium in Deutschland ausreicht.

  • ob er die Anforderungen an ein deutsches Hochschulstudium erfüllt
  • ob es möglich ist, sich direkt an den Hochschulen zu bewerben
  • ob Sie zunächst an der „Feststellungsprüfung“ des ASK teilnehmen müssen.

Das ASK vergibt KEINE Studienplätze. Bewerber erhalten lediglich eine Bescheinigung, mit der sie sich an einer Hochschule in Baden-Württemberg bewerben können. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Ausländerstudienkolleg der Hochschule Konstanz 
Brauneggerstr. 55 
D-78462 Konstanz 
Tel. ++49-7531/206-360 or -361 or -362

Bewerbungsfristen des ASK:

  • 1. November für Beginn des Studiums zum nächsten Sommersemester
  • 1. Mai für Beginn des Studiums zum nächsten Wintersemester

3. Bewerber aus China, der Mongolei und Vietnam

müssen sich zunächst an die APS (Akademische Prüfstelle) in der Deutschen Botschaft wenden, bevor sie ihre Bewerbung einreichen können. Das ASK in Konstanz kann keine Bewerbung aus diesen Ländern ohne dieses APS-Zertifikat bearbeiten.

Nachweis der Deutschkenntnisse

Da die Vorlesungen an unseren Hochschulen hauptsächlich auf Deutsch gehalten werden, müssen Studierende, die hier studieren möchten und einen Abschluss anstreben, Deutschkenntnisse nachweisen. Anerkannte Prüfungen sind ENTWEDER

  • DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) ODER
  • TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache)

Die Mindestanforderungen für den TestDaF sind 14 Punkte bzw. Level 2 bei der DSH. Sie können unter bestimmten Bedingungen von der DSH- oder TestDaF-Prüfung befreit werden. Klicken Sie hier.

Bitte beachten Sie: unsere Hochschulen bieten keine Vorbereitungskurse zu diesen Sprachprüfungen an. Die Prüfungen können auch nicht an unseren Hochschulen abgelegt werden.

Bewerbungsverfahren für einen Bachelorstudiengang

Wenn Sie sich für ein Studium für einen der Bachelorstudiengänge an unseren Hochschulen bewerben wollen, füllen Sie bitten den Antrag auf Zulassung aus, der als Download auf den jeweiligen Homepages zur Verfügung steht.

Bewerbungsfristen

Generell müssen Bewerbungen für das Wintersemester am 15. Juli und für das Sommersemester am 15. Januar spätestens eingegangen sein.

Ihre vollständige Bewerbung muss an den Hochschulen zu den angegebenen Fristen eingehen. Sollte die Bewerbungsfrist auf einen Sonntag oder öffentlichen Feiertag fallen, muss die Bewerbung bis zum Ende des folgenden Werktags eingegangen sein. Bewerbungen, die nach der Bewerbungsfrist eintreffen oder unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Angaben auf den betreffenden Homepages der Hochschulen, da auch hier die Antragsfristen für einzelne Studiengänge variieren.

Weitere Informationen zum Angebot an Bachelorstudiengängen, Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte den folgenden Links der Hochschulen:

Links für Studierende in Deutschland

Links für Sprachkurse Deutsch