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Free Mover

Einen Überblick über die Förderangebote des DAAD und anderer Förderorganisationen erhalten Sie auf der

DAAD Stipendien-Datenbank

Außerdem gibt es im Akademischen Auslandsamt die DAAD-Veröffentlichung. „Studium, Forschung, Lehre im Ausland: Förderungsmöglichkeiten für Deutsche“.

Bitte beachten Sie die Bewerbungstermine!

Auslandsbafög



Studierende können Bafög für Auslandsaufenthalte beantragen. Hier gibt es höhere Förderungssätze - auch für Studierende, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens der Eltern kein Bafög erhalten.

Nachfolgend haben wir für die Leistungen bei einer Ausbildung nach der BAföG-Auslandszuschlags-
verordnung ab dem 1. August 2008 aufgeführt, die es zusätzlich zur Inlandsförderung gibt:

  • nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 4.600,00 Euro, außerhalb der EU bis längsten 1 Jahr
  • Reisekostenzuschlag (Hin- und Rückreise) von jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, jeweils 500 Euro außerhalb Europas
  • ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse
  • und für eine Ausbildung im EU-Ausland einen je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag (zwischen 60,00 und 255,00 Euro monatlich)

Nachweisbare Studiengebühren und Reisekosten erhalten Sie als Zuschuss und müssen nicht zurückbezahlt werden!

www.auslandsbafoeg.de

Bildungskredit



Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet gemeinsam mit der KfW Studenten/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.

Zur Förderung von studienbedingten Auslandsaufenthalten und für ausbildungsbedingte Praktika kann ein Kreditvolumen von bis zu 7.200 € in Anspruch genommen werden. Die Kombination mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten ist möglich.

Bundesverwaltungsamt

DAAD Free-Mover-Stipendium



Das ERASMUS-Programm der EU fördert den Studierendenaustausch in Europa ausschließlich im Rahmen von bilateralen Abkommen der teilnehmenden Hochschulen bzw. Fachbereiche. Das Free-Mover-Stipendienprogramm soll Lücken im ERASMUS-Programm schließen und ermöglicht Studierenden einen Auslandsaufenthalt, für die eine Förderung über ERASMUS nicht möglich ist.

Förderbar sind:



  • Studierende aller Fachrichtungen
  • Studierende ab dem 3. Semester (bis einschließlich des Master-Studiums)
  • Auslandstudienaufenthalte von drei bis zwölf Monaten an Hochschulen in allen Teilnehmerländern des ERASMUS-Programms und der Schweiz.

Förderbedingungen und Voraussetzungen:



  • Es liegt kein bilaterales ERASMUS-Abkommen mit den Fakultäten der ausländischen Gasthochschule vor, in denen die Studierenden studieren wollen; in diesem Fall schließen Heimat- und Gasthochschule ein bilaterales Abkommen und vereinbaren für den Stipendiaten, dass er/sie dieselben Vorteile genießt wie Teilnehmer am ERASMUS-Programm. Eine Studiengebührenbefreiung ist anzustreben.
  • Die Förderung des Auslandsaufenthalts ist durch ERASMUS trotz Vorliegens eines bilateralen Abkommens ausgeschlossen (z.B. Förderung eines ERASMUS-Auslandsstudiums über 12 Monate hinaus, beispielsweise im Rahmen von Doppeldiplom-Programmen oder eines weiteren Auslandsaufenthalts).
  • Überschreitung des vereinbarten Austauschkontingents.
  • Die akademische Anerkennung der von den Stipendiaten an der ausländischen Gasthochschule erbrachten Studienleistungen muss von der Heimathochschule gewährleistet werden (möglichst unter Nutzung von ECTS)

Leistung, Information und Bewerbung:



  • Die Leistungen liegen bei einem Mobilitätszuschuss von ca. 125.- € pro Monat.
  • Die Bewerbung wird über das Akademische Auslandsamt eingereicht.
  • Ausführliche Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf der Homepage des DAAD: eu.daad.de/eu/freemover/05305.html

Stipendium für Australien



GOstralia vergibt verschiedene Stipendien, z. B. ein Flugstipendium, Vollstipendien für ein einjähriges Masterprogramm und Semesterstipendien an australischen Hochschulen. Nähere Informationen unter: www.gostralia.de

Studium-Downunder vergibt ebenfalls Stipendien für ein Studium in Australien und Studiengebührenzuschüsse in Neuseeland.

Fulbright Stipendium (Ergänzungsstudium)



Die Fulbright Kommission vergibt Voll-, Teil- und Reisestipendien für Studierende der höheren Semester und Absolventen (max. 16 Monate nach Bachelor-Abschluss) deutscher Hochschulen, die sich an einer amerikanischen Hochschule voll immatrikulieren. Das Stipendium dient zur fachlichen Vertiefung und Ergänzung ohne Abschluss eines akademischen Grades in den USA.

www.fulbright.de

Weitere Stipendiendatenbanken



Inwent

e-fellows (Online Stipendium und Karrierenetzwerk)

wiwi-online

ELFI - Elektronische Forschungsförderinformation

Stipendium Plus

GFPS - Mittel- und Osteuropa erleben