
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten für Auslandspraktika.
Einen Überblick über alle Förderangebote des DAAD und anderer Förderorganisationen erhalten Sie auf der Stipendiendatenbank des DAAD. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen!
Studierende, die an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind und die ein studienbezogenes Vollzeitpraktikum in der EU absolvieren, können sich für ein ERASMUS-Stipendium im Akademischen Auslandsamt bzw. International Office bewerben. Die Förderung ist unabhängig vom Alter der Studierenden, dem Studiensemester und dem Erhalt von BAfÖG.
Nicht gefördert werden Praktika bei Europäischen Institutionen und EU-Verwaltungseinrichtungen, bei Konsulaten und Botschaften.
Förderfähig sind alle Länder der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Praktikumsvergütung, maximal 400 Euro im Monat. Das Stipendium wird in 2 Teilbeträgen, 80 % zu Beginn und 20 % nach Beendigung des Praktikums, wenn der Studierendenbericht vorliegt (innerhalb von 4 Wochen nach dem Praktikum), ausbezahlt.
Förderdauer: Zwischen 3 und 12 Monaten
Bewerbungsfrist: Die Anträge müssen rechtzeitg (spätestens eine Woche vor Praktikumsbeginn) im Akademischen Auslandsamt abgegeben werden.
Weitere Informationen und Antragsformulare zum Download unter: www.hs-karlsruhe.de/koor
Studierende der HFR beantragen ihr Stipendium so:
Die Bewerbungsunterlagen bestehend aus Placement Agreement (Seite 1 + 2) und Training Agreement bekommen Sie im Akademischen Auslandsamt, auf der Hompage der Hochschule oder auf der Homepage des DAAD.
Das Placement Agreement ist ein Vertrag zwischen dem Studierenden und dem ERASMUS Koordinator der Hochschule. Es regelt die Praktikumsdauer, die Höhe und die Zahlungsmodalitäten des Stipendiums und wird vom Studierenden und vom Hochschulkoordinator unterschrieben.
Ein Teil des Vertrages ist das Training Agreement. Dieses schicken Sie ihrer Praktikumsstelle im Ausland und lassen den Vertrag unterschreiben und an sich zurückschicken. Anschließend lassen Sie den Vertrag vom Prüfungsamt unterschreiben.
Geben Sie Placement Agreement und Trainings Agreement rechtzeitig (vor Beginn des Praxissemesters) im Akademischen Auslandsamt ab.
Stipendien für Praktika in der Schweiz werden beantragt bei:
http://www.ti.ch (italienische Schweiz)
http://www.s-o-l.ch (französische Schweiz)
http://www.studex.ch (deutsche Schweiz)
Förderung von Auslandspraktika (Mindestdauer 2 Monate) deutscher Studierender in Studiengängen, in denen ein Auslandspraktikum vorgeschrieben ist oder praktische Erfahrungen im Ausland inhaltlich unabdingbar erforderlich sind.
Weitere Informationen zu den Kurzstipendien für Praktika finden Sie auf der Homepage des DAAD
Unterstützt werden deutsche Studierende aller Fachrichtungen, die ein Fachpraktikum von zwei bis sechs Monaten im außereuropäischen Ausland absolvieren. Das Praktikum muss in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studiengang des Studierenden stehen, d.h. der Fachbereich muss bestätigen, das es sich um ein vorgeschriebenes Praktikum handelt. Der Abschluss des Grundstudiums und praxisbezogene Sprachkenntnisse (Formular DAAD-Sprachzeugnis verwenden) werden vorausgesetzt. BAföG – Empfänger können nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag muss dem DAAD spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn vorliegen und wird entsprechend vorher im International Office abgegeben.
Der Fahrtkostenzuschuss ist ein Pauschalbetrag von mindestens 200,- €.
Damit dieser Zuschuss bewilligt werden kann müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bei Abbruch des Praktikums muss der komplette Zuschuss zurückbezahlt werden. Nach Abschluss des Praktikums ist der Praktikant verpflichtet beim DAAD einen Praktikumsbericht und eine Bescheinigung über die Dauer des Praktikums vorzulegen.
Weitere Informationen zu den Fahrtkostenzuschüssen finden Sie auf der Homepage des DAAD
Das InWent-Programm "Praxissemester im Ausland" fördert Studierende an Fachhochschulen (max. 30 J. alt) durch Teilstipendien (Förderungsdauer mindestens 5 und höchstens 6 Monate) oder Reisekostenstipendien (Förderungsdauer mindestens 3 und höchstens 6 Monate).
Informationen zur Bewerbung: www.inwent.org/fh-praxissemester
Telefonische Beratung: 0228-4460-1199,-1273,-1239
Das Programm bietet Stipendien für Studierende und junge Graduierte, die ein Praktikum in einer Internationalen Organisation oder EU-Institution absolvieren möchten. Es werden sowohl spezifische Praktikantenplätze ausgeschrieben als auch durch Eigeninitiative vereinbarte Praktika gefördert. Die Stipendienleistungen umfassen ein länderspezifisches, monatliches Vollstipendium für die Dauer des Praktikums.
Das Programm ist ein Baustein zur Verbesserung der Wettbewerbschancen interessierter und hochqualifizierter junger Akademikerinnen und Akademiker im internationalen Verwaltungsbereich.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des DAAD
Studierende können Bafög für Auslandsaufenthalte beantragen. Hier gibt es höhere Förderungssätze - auch für Studierende, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens der Eltern kein Bafög erhalten.
Die Leistung gilt als Zuschuss und muss deshalb nicht zurückbezahlt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass ein Praktikum für das Studium obligatorisch ist. Antragsfrist: 6 Monate vor dem Aufenthalt.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Auslandsbafög
Mit dem Bildungskredit können außergewöhnliche, nicht durch das BAföG abgedeckte Belastungen, zum Beispiel für Auslandsaufenthalte, aufgefangen werden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und der Eltern. Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten.
Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite des bmbf