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Krankenversicherung

Auch während des Auslandsaufenthalts muss man krankenversichert sein.

In EU-Mitgliedsstaaten gilt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Fordern Sie vor Ihrer Abreise eine EHIC-Karte (Europäische Krankenversichertenkarte) von Ihrer Krankenkasse an, falls Sie diese nicht bereits haben.

Klären Sie zusätzlich mit Ihrer Krankenkasse den Versicherungsschutz für das Land ab, in dem Sie studieren. Oft wird der Abschluss einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung empfohlen, wie z. B. für Großbritannien.

Bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU muss man auf Sonderregelungen der verschiedenen Länder/Partnerhochschulen achten. In vielen Fällen empfiehlt die Partnerhochschule eine Krankenversicherung oder das Konsulat (für Visumantrag) bzw. die Partnerhochschule schreiben für das entsprechende Land/die Partnerhochschule gültige Versicherungen vor.

Gibt es keine verbindliche Vorschrift der Partnerhochschule oder Konsulate können Sie sich auch direkt an Ihre Krankenversicherung wenden, die Ihnen Auskunft über Ihre Versicherungspflicht im Ausland erteilen kann und auch darüber, ob Ihr Versicherungsschutz das Land, in das Sie gehen, einschließt.

Da die gesetzliche Krankenkasse die Flug- und Transportkosten, die für einen Rücktransport anlässlich einer Krankheit oder eines Unfalls anfallen, nicht trägt, sollte man eine private Zusatzversicherung abschließen. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten; Informationen hierzu finden Sie im Internet. Man kann auch eine Krankenversicherung über Organisationen wie z. B. den ADAC abschließen. Wichtig: Vor der Abreise über die technische Abwicklung im etwaigen Krankheitsfall im Ausland informieren.

Bei einer Beurlaubung durch die Hochschule in Deutschland während des Auslandsaufenthalts bleibt der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bestehen, die Beiträge müssen weiterhin bezahlt werden.

Australien



Es ist eine Bedingung des Studentenvisums, dass Sie eine private Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes in Australien abschließen. Die Partnerhochschulen sprechen Empfehlungen für den Abschluss der benötigten Overseas Student Health Cover (OSHC) aus. Empfohlen wird meist Worldcare, eine weitere Alternative ist Medibank Private.
Neu: Die OSHC muss für die Dauer des Visums und für die Dauer des Visumantrags abgeschlossen werden, was einer Mindestabschlussdauer von 7 Monaten entspricht.

Russland



Beim Visumsantrag muss bereits eine von der Russischen Föderation anerkannte Auslandskrankenversicherung abgeschlossen sein. Eine Liste der deutschen Versicherungsunternehmen, deren Versicherungsscheine bei der Visabeantragung akzeptiert werden, erhalten Sie im Internet. Ein Versicherungskartenformular ist mitzubringen.

Südafrika



Beim Visumsantrag muss bereits eine von der Republik Südafrika anerkannte Auslandskrankenversicherung abgeschlossen sein. Eine Liste der Versicherungen erhalten Sie nachfolgend, jedoch schreiben afrikanische Hochschulen oft eine südafrikanische Krankenversicherung vor, um sich immatrikulieren zu dürfen:

SA_Liste_Krankenversicherer.pdf

USA



Die Hochschulen in den Vereinigten Staaten arbeiten mit einer bestimmten Krankenversicherung zusammen, welche von den International Students abgeschlossen werden muss. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie von der Partneruniversität.

Volksrepublik China



Es gibt keine vorgeschriebene Krankenversicherung. Sie können selbst einen privaten Anbieter auswählen. Dabei geht die Preisspanne allerdings weit auseinander - vergleichen lohnt sich.

Krankenversicherung_China.pdf