
Die Welt wird immer kleiner, trotzdem gibt es noch viele Grenzen und bürokratische Hürden, die bei der Planung des Auslandsaufenthaltes genommen werden müssen. Wichtig ist auch die Klärung der Frage, ob für das Gastgeberland eine Visumspflicht besteht.
Für einen Aufenthalt in den Staaten der EU wird in der Regel kein Visum, jedoch ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass benötigt. Außerhalb der EU ist jedoch bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ein Visum vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie rechtzeitig, dass Ihr Reisepass bei Einreichung des Visaantrags bis nach dem Ende der Studienzeit gültig sein muss (je nach Land unterschiedlich, am besten bis 3 Monate nach Studienende).
Die Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten informieren über das Visum für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt. Dort werden auch die Anträge eingereicht. Es empfiehlt sich, das Visum frühzeitig, sofort nach Zusage der Gastuniversität, zu beantragen, da die Bearbeitungszeit mehrere Monate in Anspruch nehmen kann (USA).
Je nach den Anforderungen des Gastlandes gibt es noch Vorschriften z. B. bezüglich der Krankenversicherung. Häufig wird eine Bankbestätigung verlangt, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Die Behörden des Aufnahmelandes erteilen Ihnen dann eine Aufenthaltsgenehmigung, die auf die Dauer der Ausbildung beschränkt ist.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für die Beantragung des Visums für einige Länder zusammengefasst.
Bitte beachten Sie: Alle Angaben gelten für deutsche Staatsbürger/innen! Bedingungen für Bürger/innen anderer Länder sind beim jeweils zuständigen Konsulat zu erfragen.
Die Angaben sind Stand Juni 2010. Bitte informieren Sie sich vor dem Visumantrag auf jeden Fall über die aktuellen Bedingungen auf der Homepage der jeweiligen Botschaft.
Die Einreisebestimmung aller nicht aufgeführten Ländern erhalten Sie auf der Homepage der Konsulate und Botschaften oder unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp
www.konsulate.de
Die Einreise erfolgt als Tourist ohne Visum. Innerhalb 30 Tagen nach Immatrikulation muss eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Informationen zum Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Auf der Homepage von GOstralia sind die Schritte zur Beantragung des Visums ausführlich auf Deutsch erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Visum online, schriftlich oder persönlich auf der Australischen Botschaft in Berlin zu beantragen. NEU: Bereits beim Visumsantrag muss die Krankenversicherung OSHC abgeschlossen sein.
GoStralia: Hinweise zum Visumantrag
Die Bundesrepublik Deutschland ist in Konsulargebiete aufgeteilt. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Konsularabteilung, bevor Sie den Visumantrag stellen, um die einzureichenden Dokumente und das weitere Vorgehen durchzusprechen.
Japanisches Generalkonsulat in München (zuständig für BY und BW)
http://www.muenchen.de.emb-japan.go.jp/de/konsularisches/visum.htm#Beantragung
Für Antragsteller mit Wohnsitz in Baden-Württemberg (sowie BY, HE, NW, RP, SL) ist das Generalkonsulat in Frankfurt zuständig ansonsten die Botschaft in Berlin. Informationen zum Visumsantrag für Studierende erhalten Sie auf der Homepage des Generalkonsulates von Mexiko. Die Bearbeitung eines Studentenvisums (ca. 10 Tage) ist kostenlos, es muss jedoch persönlich auf dem Konsulat abgeholt werden. Bitte beachten Sie rechtzeitig die Angaben zu den geforderten Passbildern und Finanzierungsnachweis.
Informationen zum Visumsantrag
Auf der Homepage von GOzealand sind die Schritte zur Beantragung des Visums ausführlich erklärt. Der Antrag wird mind. 4 Wochen vor Abflug auf der neuseeländischen Botschaft in Berlin gestellt. Dabei ist zu beachten, dass die Visumgebühren (110 €) nur als Scheck eingereicht oder bar bezahlt werden können. Bitte beachten Sie rechtzeitig die Angaben bezüglich Finanzierungsnachweis, Quittungen über bezahlte Flüge und Kursgebühren etc.
Die Homepage der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation gibt Auskunft über die Einreisebestimmungen. Beim Visumantrag wird bereits der Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen gefordert. Zusätzlich benötigen Studierende eine förmliche Orginaleinladung des russischen Innen- bzw. Außenministeriums für Einreisevisa.
Sobald die vorläufige Zulassung der südafrikanischen Hochschule vorliegt stellen BewohnerInnen von Baden-Württemberg und Bayern in München und BewohnerInnen aller anderen Bundesländer in Berlin den Visumantrag. Bis zu diesem Zeitpunkt muss ein Nachweis der vorgeschriebenen medizinischen Untersuchungen und einer von der Gasthochschule vorgeschriebenen oder von der Republik Südafrika anerkannten Krankenversicherung sowie ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen. Eine Barhinterlegung von € 767 für die Dauer des Studiums bei der Botschaft ist ebenfalls erforderlich, die Antragsgebühr in Höhe von € 52 wird nicht zurück erstattet.
Homepage South African Embassy
http://www.suedafrika.org/downloads/Studienerlaubnis.pdfInformationen zum Visumantrag
Die Bundesrepublik ist in 4 Konsulargebiete eingeteilt. Studierende benötigen ein Visum. Dieser Aufenthaltstitel kann vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der koreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden. Studierende beantragen ein D2-Visum mit folgenden Unterlagen: Admission Letter der koreanischen Hochschule, gültiger Reisepass, Visa Application Form, Finanzierungsnachweis und Passbild. Die Gebühr beträgt 64 €.
Der Visumantrag für die USA kann nur persönlich auf den Konsulaten in Frankfurt, München oder Berlin gegen Vorlage des von der amerikanischen Gasthochschule übersandten Formblatts DS-2019 oder I-20 gestellt werden. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch oder online einen Interviewtermin und rechnen Sie bis 6 Wochen Wartezeit ein.
Diplomatische Vertretung der USA in Deutschland: Wie stelle ich einen Visumsantrag? http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/antrag/
Die Beantragung des Visums auf dem Postweg wird nicht angenommen. Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. angeholt werden. Bewohner aus BW wenden sich an das Generalkonsulat der VR China in München. Die Visagebphr ist in bar vor Ort zu bezahlen. Neben dem Antragsformular mit Lichtbild bringen Sie Ihren Reisepass und das Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummerierung JW201 oder JW202 mit.
Chinesische Botschaft in Berlin
Antragsformular: http://www.china-botschaft.de/det/lsfw/P020090325675639621734.pdf