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Visum

Die Welt wird immer kleiner, trotzdem gibt es noch viele Grenzen und bürokratische Hürden, die bei der Planung des Auslandsaufenthaltes genommen werden müssen. Wichtig ist auch die Klärung der Frage, ob für das Gastgeberland eine Visumspflicht besteht.

Für einen Aufenthalt in den Staaten der EU wird in der Regel kein Visum, jedoch ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass, benötigt. Außerhalb der EU ist jedoch bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ein Visum vorgeschrieben.

Die Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten informieren über das Visum für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt. Dort werden auch die Anträge eingereicht. Es empfiehlt sich, das Visum frühzeitig, sofort nach Zusage der Gastuniversität, zu beantragen, da die Bearbeitungszeit mehrere Monate in Anspruch nehmen kann (USA).

Je nach den Anforderungen des Gastlandes gibt es noch Vorschriften z. B. bezüglich der Krankenversicherung. Häufig wird eine Bankbestätigung verlangt, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Die Behörden des Aufnahmelandes erteilen Ihnen dann eine Aufenthaltsgenehmigung, die auf die Dauer der Ausbildung beschränkt ist.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für die Beantragung des Visums für einige Länder zusammengefasst.

Bitte beachten Sie: Alle Angaben gelten für deutsche Staatsbürger/innen! Bedingungen für Bürger/innen anderer Länder sind beim jeweils zuständigen Konsulat zu erfragen.
Die Angaben sind Stand März 2010. Bitte informieren Sie sich vor dem Visumantrag auf jeden Fall über die aktuellen Bedingungen auf der Homepage der jeweiligen Botschaft.

Die Einreisebestimmung aller nicht aufgeführten Ländern erhalten Sie auf der Homepage der Konsulate und Botschaften oder unter:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp
www.konsulate.de

Argentinien



Die Einreise erfolgt als Tourist ohne Visum. Innerhalb 30 Tagen nach Immatrikulation muss eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

Informationen zum Antrag auf Aufenthaltserlaubnis

Australien



Auf der Homepage von GOstralia sind die Schritte zur Beantragung des Visums ausführlich auf Deutsch erklärt. Sie haben die Möglichkeit, das Visum online, schriftlich oder persönlich auf der Australischen Botschaft in Berlin zu beantragen.

Australische Botschaft

Gostralia: Informationen zum Visumantrag

Japan



Die Bundesrepublik Deutschland ist in Konsulargebiete aufgeteilt. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Konsularabteilung, bevor Sie den Visumantrag stellen, um die einzureichenden Dokumente und das weitere Vorgehen durchzusprechen.

Japanisches Generalkonsulat in München (zuständig für BY und BW)

Mexiko



Für Antragsteller mit Wohnsitz in Baden-Württemberg (sowie BY, HE, NW, RP, SL) ist das Generalkonsulat in Frankfurt zuständig ansonsten die Botschaft in Berlin. Informationen zum Visumsantrag für Studierende erhalten Sie auf der Homepage des Generalkonsulates von Mexiko. Die Bearbeitung eines Studentenvisums (ca. 10 Tage) ist kostenlos, es muss jedoch persönlich auf dem Konsulat abgeholt werden.

Informationen zum Visumsantrag

Neuseeland



Auf der Homepage von GOzealand sind die Schritte zur Beantragung des Visums ausführlich erklärt. Der Antrag wird auf der neuseeländischen Botschaft in Berlin gestellt. Dabei ist zu beachten, dass die Visumgebühren (100 €) nur als Scheck eingereicht oder bar bezahlt werden können und der Antrag mind. 4 Wochen vor Abflug der Botschaft vorliegen muss.

GOzealand

Russland



Die Homepage der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation gibt Auskunft über die Einreisebestimmungen. Beim Visumantrag wird bereits der Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen gefordert. Zusätzlich benötigen Studierende eine förmliche Orginaleinladung des russischen Innen- bzw. Außenministeriums für Einreisevisa.

Informationen zum Visumantrag

Südafrika



Sobald die vorläufige Zulassung der südafrikanischen Hochschule vorliegt stellen BewohnerInnen von Baden-Württemberg und Bayern in München  und BewohnerInnen aller anderen Bundesländer in Berlin den Visumantrag. Bis zu diesem Zeitpunkt muss ein Nachweis der vorgeschriebenen medizinischen Untersuchungen und  einer von der Gasthochschule vorgeschriebenen oder von der Republik Südafrika anerkannten Krankenversicherung vorliegen. Eine Hinterlegung von € 767 für die Dauer des Studiums bei der Botschaft ist ebenfalls erforderlich, die Antragsgebühr in Höhe von € 52 wird nicht zurück erstattet.

    Homepage South African Embassy

    http://www.suedafrika.org/downloads/Studienerlaubnis.pdfInformationen zum Visumantrag

    Südkorea



    Die Bundesrepublik ist in 4 Konsulargebiete eingeteilt. Studierende benötigen ein Visum. Dieser Aufenthaltstitel kann vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der koreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden. Studierende beantragen ein D4-Visum mit folgenden Unterlagen: Admission Letter der koreanischen Hochschule, gültiger Reisepass, Visa Application Form, Finanzierungsnachweis und Passbild. Die Gebühr beträgt 40 €.

    Informationen zum Visumantrag

    USA



    Der Visumantrag für die USA kann nur mit einem persönlichen Interview auf den Konsulaten in Frankfurt, München oder Berlin und Vorlage des von der amerikanischen Gasthochschule übersandten Formblatts DS-2019 oder I-20 gestellt werden. Rechnen sie 6 Wochen Wartezeit bis zum Visa-Interview ein.

    Diplomatische Vertretung der USA in Deutschland

    Visum_USA.pdf

    Volksrepublik China



    Nach Zulassung durch die chinesische Hochschule erhalten Sie die Admission Notice und die Visa Application Form for Foreigners JW 202 (oder JW 201). Bei einem Aufenthalt bis max. 180 Tage beantragen Sie ein F Visum, bei einem Aufenthalt über 6 Monate das kompliziertere X-Visum. Das Visum wird persönlich in Berlin beantragt oder über einen Visa-Beschaffungsdienst.

    Chinesische Botschaft in Berlin

    Informationen_Visum_China.pdf