
Erfahrungen sammeln im Ausland - ein Auslandspraxissemester verlangt meist einen größeren organisatorischen Aufwand und einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf - planen und informieren Sie sich rechtzeitig.
Studiengebühren und Urlaubssemester
Studierende, die ihr Praxissemester im Ausland absolvieren möchten, sind von den Studiengebühren befreit.
Der Verwaltungsbeitrag von 40,- € sowie der Studentenwerksbeitrag sind bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung fällig und werden an die zuständige Hochschulkasse überwiesen.
Studierende die ein freiwilliges Praktikum im In- oder Ausland absolvieren, lassen sich an der Heimathochschule beurlauben und sind dann ebenfalls von den Studiengebühren befreit.
Um sich beurlauben zu lassen, füllen Sie vor Semesterbeginn einen „Antrag auf Beurlaubung“ aus . Auch im Urlaubssemester ist die Verwaltungsgebühr von 40,- € fällig, die Zahlung des Studentenwerksbeitrags entfällt.
Informationen zum Praktikum
Die Bachelor-Studiengänge sehen ein Pflichtpraktikum im Studienplan vor. In der Regel muss eine gewisse Prüfungsleistung erbracht sein, bevor das Praxissemester begonnen werden kann.
Es ist sinnvoll, frühzeitig mit der Suche nach einer Praktikantenstelle im Ausland zu beginnen. Viele Adressen von Firmen und Institutionen in verschiedenen Ländern, bekommen Sie im Praktikantenamt Ihrer Hochschule. Informationen erhalten Sie auch von Professoren und Kommilitonen die schon ein Praxissemester im Ausland absolviert haben.
Praktikantenamt
Viele Adressen von Firmen und Institutionen in verschiedenen Ländern, bekommen Sie im Praktikantenamt Ihrer Hochschule. Die Praktikantenämter verwalten auch die Praktikantenberichte und können zu rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen Auskunft geben.
Praktikantenverträge stehen in mehreren Sprachen, als Download auf der Homepage der jeweiligen Hochschule zur Verfügung.